Hat einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz bei einer Scheidung auf Verlangen auszugleichen. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen und Erbschaften während der Ehe sind zu berücksichtigen.
Wenn feststeht, dass die Trennung endgültig ist, sollten rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden.
Bei Ehepaaren sind außerdem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen.
Auch auf die entsprechende Rechtslage bei Partnerschaften wird bei dieser Veranstaltung mit Tobias Rösemeier, dem Fachanwalt für Familienrecht, eingegangen.