Am 12. November 1918 wurde das aktive und passive Wahlrecht für Frauen nach Ausrufung der Deutschen Republik vom „Rat der Volksbeauftragten“ proklamiert, am 30. November 1918 trat es dann mit dem Reichswahlgesetz in Kraft. Frauen konnten erstmals am 19. Januar 1919 auf Reichsebene bei der verfassungsgebenden Nationalversammlung wählen und gewählt werden. 300 Frauen kandidierten, 37 von ihnen wurden – bei insgesamt 427 Abge-ordneten – gewählt. Das war ohne große Propaganda und Wahlvorbereitungen ein Frauen-anteil von immerhin 8,7 % aus dem Stand. Zuvor schon, am 15. Dezember 1918, also direkt nach der Novemberrevolution und noch vor der verfassungsgebenden Versammlung, haben im damals gerade geschaffenen Freistaat Anhalt Frauen zum ersten Mal in Deutschland gleichberechtigt ein sich konstituierendes Landesparlament wählen dürfen.
100 Jahre Frauenwahlrecht. Ein Meilenstein zur Demokratie in Deutschland und Sachsen-Anhalt
bis
Otto-v.-Guericke-Universität Universitätsplatz 2, 39106 Magdeburg
Vortrag