Die Bundesregierung hat mit ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien (NAP) von Dezember 2016 zunächst auf freiwilliges Engagement der Unternehmen gesetzt und einen Überprüfungsmechanismus eingerichtet. Das Ergebnis: Zu wenige Unternehmen erfüllen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.
- Trotz international verbindlicher Vorgaben haben wir in Deutschland auf das freiwillige Engagement der Unternehmen gesetzt. Doch die Ergebnisse des NAP-Monitorings sind ernüchternd: Weniger als 20 Prozent der Unternehmen erfüllen die Vorgaben. Auch bei der zweiten Befragung galten deutlich weniger als 50 Prozent der Unternehmen als sogenannte Erfüller.
- Wer Schäden anrichtet, muss dafür Verantwortung übernehmen – das gilt auch für Unternehmen. In den vergangenen Jahren ereigneten sich weltweit immer wieder Katastrophen, an denen deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt beteiligt waren.
- Weltweit müssen 152 Millionen Kinder laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. 73 Millionen von ihnen leiden unter Arbeitsbedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind. Die Verletzung von Menschenrechten darf kein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen sein. Die Rechte von Betroffenen müssen besser geachtet werden. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen brauchen Zugang zu Gerichten.
- Deutschland ist nach den USA und China das drittgrößte Importland und hat damit einen wichtigen Stellenwert im globalen Lieferkettennetzwerk. Deutschland sollte als Vorreiter Verantwortung übernehmen.
- Frankreich, Großbritannien und die USA haben es bereits vorgemacht und die Verantwortung in Lieferketten gesetzlich geregelt. Die Niederlande bereiten ein Gesetz vor.
- Mehr als 60 Unternehmen sprechen sich bereits für ein Sorgfaltspflichtengesetz aus. Über 200.000 Deutsche fordern in einer Petition ein Sorgfaltspflichtengesetz für Deutschland. Der Rat für nachhaltige Entwicklung empfiehlt der Bundesregierung eine Vorreiterrolle Deutschlands bei der europäischen Gesetzgebung einzunehmen: Sie sollte dazu Eckpunkte für eine Lieferkettengesetzgebung in Deutschland verabschieden.
mit Referent: Philipp Freisleben, Fachpromotor für Wirtschaft und Entwicklung, Eine Welt-Landesnetzwerk Sachsen-Anhalt
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Lange Woche der Nachhaltigkeit