70 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik präsentiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Mütter des Grundgesetzes“ in einer Ausstellung. Die Mütter des Grundgesetzes – das waren die vier weiblichen Mandatsträgerinnen des insgesamt 65 Abgeordnete umfassenden Parlamentarischen Rats. Ihrem Einsatz ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu den konstituierenden Merkmalen des jungen Staates wurde.
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ – so lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Formuliert wurde damit im Jahr 1949 keine Aussage über die Realität, sondern ein Programm. Seiner Verankerung im Grundgesetz gingen heftige Diskussionen voraus. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.
Die Ausstellung würdigt das politische Engagement, das die vier politischen Weggefährtinnen in den ersten Jahren der Bundesrepublik gezeigt haben. Anlässlich der ersten Preisverleihung des Helene Weber Preises am 5. Mai 2009 wurde die Ausstellung erstmals gezeigt und ist seitdem in ganz Deutschland unterwegs.