Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften bzw. Pensionsansprüche sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich oft um die größte Position bei der Vermögens-auseinandersetzung der Eheleute und immer um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt.
Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt eine erfahrene Magdeburger Fachanwältin für Erb- und Familienrecht bei einer öffentlichen Veranstaltung am 17. November, 18 Uhr, in Schönebeck, Bahnhofstraße 11/12 ("Rückenwind"). Die Expertin erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch hierüber wird informiert: Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus? Was geschieht im Todesfall? Weiterhin erläutert die Referentin, unter welchen Bedingungen Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen ist, denn grundsätzlich gilt: Jeder Geschiedene soll für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen (Prinzip der Eigenverantwortung). Ferner wird darüber informiert, ob bzw. was sich beim Erbrecht und bestehendem Testament ändert.
Die Fachanwältin gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen. Um eine Spende von 3 Euro wird gebeten. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Schönebeck.
Kontakt/Anmeldung: m.ernst@isuv.de oder Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst).