Das gemeinsame Projekt des Kulturhistorischen Museums Magdeburg mit der Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen-Anhalt und dem Zentrum für Mittelalterausstellungen thematisiert den Missbrauch des Magdeburger Rechts im Dritten Reich und seine heutige Bedeutung für Demokratie und Frieden in Städten Ostmitteleuropas.
Magdeburgs nationalsozialistischer Oberbürgermeister, der promovierte Jurist Fritz Markmann (im Amt 1933 bis 1945), beförderte als leidenschaftlicher Rechtshistoriker den Missbrauch des Magdeburger Rechts maßgeblich mit. Er gründete mit namhaften Wissenschaftlern seiner Zeit ein Institut zur Erforschung des Magdeburger Stadtrechts und beauftragte den Stadtarchivar der Kommune mit dem Sammeln von Magdeburger Schöffensprüchen in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten in Polen und der Ukraine. Die Idee dahinter: das im Dreißigjährigen Krieg zerstörte Magdeburger Schöffenarchiv neu zu erschaffen. Vermutlich ist es ebenfalls Markmann zuzuschreiben, dass das Kaiser Friedrich Museum, Vorgänger des Kulturhistorischen Museums Magdeburg, schon 1937 eine erste Ausstellung zum Magdeburger Recht zeigte. Auch das Eike-von-Repgow-Denkmal geht auf seine Initiative zurück, dessen Einweihung er während einer Tagung der nationalsozialistischen Juristenvereinigung in Magdeburg öffentlichkeitswirksam inszenierte. Wie viele andere mittelalterliche Themen dienten der Sachsenspiegel Eikes von Repgow und das Magdeburger Recht der nationalsozialistischen Propaganda. Ihre Verbreitung im Mittelalter eignete sich als Legitimation für die Besetzung und Unterdrückung der östlichen Nachbarn.
Der zweite, ganz aktuelle Baustein der Wanderausstellung widmet sich der Erinnerungskultur zum Magdeburger Recht in den Städten der postsowjetischen Staaten und Polens. Als Garant für kommunale Freiheit und als Symbol für eine seit dem Mittelalter manifestierte Zugehörigkeit zu Europa, ist der Jahrestag ihrer Bewidmung mit dem Magdeburger Stadtrecht in vielen Kommunen Ostmitteleuropas Anlass zum Feiern und zum Aufstellen von Denkmalen.
zu den ÖZ: di-fr 10 bis 17 Uhr und sa/so 10 bis 18 Uhr