Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Häufig wird übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt.
Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt ein erfahrener Halberstädter Rechtsanwalt bei einer Präsenzveranstaltung. Der Experte erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften) und nennt Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch darüber informiert er: Wer berechnet die Aufteilung? Wann wirkt sie sich aus? Kann auf sie verzichtet werden? Weiterhin informiert der Referent, ob, unter welchen Bedingungen und wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist, denn grundsätzlich gilt: Jeder Geschiedene soll für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen. Abschließend wird erläutert, welche Auswirkungen eine Scheidung auf die Erbfolge hat. Es werden auch rechtliche Hinweise und praktische Tipps gegeben sowie Fragen beantwortet. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Halberstadt. Teilnehmer werden um Anmeldung und eine Spende gebeten. E-Mail: m.ernst@isuv.de oder Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst)