Spätestens im Falle einer Trennung oder Scheidung sollten die Regelungen der persönlichen Streitigkeiten nicht dem Gericht überlassen werden, sondern gemeinsam mit dem Partner oder der Partnerin eine Einigung erfolgen. Ein Ehe- bzw. Partnervertrag oder eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung bietet die Möglichkeit, individuell und selbstbestimmt z. B. die Renten- und Vermögensteilung, Betreuung der Kinder sowie den Unterhalt rechtzeitig vertraglich festzulegen. Bei Unverheirateten Paaren ist z. B. eine vertragliche Regelung dringend zu empfehlen, wenn nur ein Partner/eine Partnerin eine Immobilie alleine besitzt, der/die andere Partner-/in aber ebenfalls erheblich investiert.
Entscheidend ist, dass man sich einigt. Damit sind die Voraussetzungen für ein künftiges Miteinander auf Augenhöhe geschaffen. Das ist besonders wichtig, wenn künftige gemeinsame Begegnungen wegen der Kinder stattfinden werden.
Eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht informiert bei einer Präsenzveranstaltung am 29.11., 18 Uhr, in Magdeburg, Wiener Str. 2 ("Der Paritätische"), anschaulich über Inhalt, Bedeutung und Form dieser Vereinbarungen, gibt rechtliche Hinweise, praktische Tipps, Antwort auf Fragen und stellt praxisgerechte, sinnvolle und kostensparende Lösungsmöglichkeiten vor. Teilnehmer werden um eine Spende von 3 Euro gebeten. Veranstalter/Anmeldung (ist ratsam): Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontatktstelle Magdeburg, Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst); E-Mail: Magdeburg@isuv.de