Die Änderung des deutschen Sexualstrafrechts wurde jahrelang versäumt. Dadurch galten viele Vergewaltigungs- und Nötigungsfälle nicht als solche, denn ein klares „Nein“ war nicht ausreichend, um Widerwillen auszudrücken. Wer vor Schock erstarrte und sich nicht deutlich genug wehrte, fiel durch die Lücke im Strafgesetz, die Täter wurden freigesprochen. Erst nach den rassistisch aufgeladenen Debatten zu Silvesterübergriffen in Köln wurde im Jahr 2016 der §177 des Strafgesetzbuchs reformiert und an die Anforderungen der Istanbul-Konvention des Europarates angepasst. Im Vortrag wird sich Romy Klimke (Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) kritisch mit der Strafrechtsreform auseinandersetzen. Dabei sollen der rechtspolitische Prozess zu der Reform nachgezeichnet sowie ein Überblick über die bisherige und die aktuelle Rechtslage gegeben werden. Zudem wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen auf die Strafverfolgung von sexuellen Übergriffen in der Praxis erwartet werden können.
Nein heißt nein! - Diskussion zum Sexualstrafrech
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