Vor dem 18. Geburtstag werden die meisten von uns in rechtlichen Dingen von ihren Eltern vertreten. Mit dem 18. Geburtstag endet diese (automatische) Vertretung (= Eintritt der Volljährigkeit) und wir sind in rechtlichen Dingen für uns selbst verantwortlich. Was ist aber, wenn wir unsere Dinge auf einmal nicht mehr selbst regeln können, sei es nach einem schweren Unfall oder einfach, weil wir alt geworden sind? In solchen Situationen, die jeden jederzeit treffen können, gibt es keine "automatische" Vertretung für uns. Für solche Situationen kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden, mit welcher eine Person unseres Vertrauens dann für uns in rechtlichen Dingen handeln kann. Vor Erteilung einer solchen Vorsorgevollmacht ist es ratsam, sich darüber eingehend zu informieren, um dann wohlbedacht die Entscheidung über eine Bevollmächtigung zu treffen. Rechtsanwältin Claudia Fund informiert Sie an diesem Abend über alles Wichtige rund um dieses Thema. Bitte beachten Sie, dass keine individuelle Rechtsberatung möglich ist.
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