Die Aufarbeitung der Stasi ist ein Vermächtnis der Friedlichen Revolution von 1989/90. Dennoch war sie nur durch ein besonderes Gesetz in einer besonderen Behörde möglich.
Mittlerweile gehören die Stasi-Akten zum Bundesarchiv. Sind sie damit ein normaler Aktenbestand? Wird das Stasi-Unterlagen-Gesetz noch benötigt oder reicht das Bundesarchivgesetz aus? Was sollte sich ändern?
Der Referent Johannes Beleites ist seit 2024 Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Alle Interessierten sind zur kostenfreien Veranstaltung herzlich eingeladen, eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

