Bei der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Alle Anwartschaften bzw. Versorgungsansprüche sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich auch um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt.
Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht bei dieser Onlineveranstaltung. Die langjährige Expertin erläutert anschaulich zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften; zu berücksichtigender Zeitraum bei der Berechnung) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann sowie auszuschließen ist.. Auch hierüber wird informiert: Wie sieht es aus mit Betriebsrenten, Versorgungskassen oder Lebensversicherungen? Kann auf die Aufteilung dieser Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus? Was geschieht im Todesfall? Weiterhin informiert die Referentin, ob und unter welchen Bedingungen nachehelicher Unterhalt möglich ist, denn grundsätzlich gilt: Jeder Geschiedene soll für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen.
Es werden auch rechtliche Hinweise und praktische Tipps gegeben sowie Fragen beantwortet.
Um eine Spende von 3 Euro wird gebeten; Mitglieder frei.
Anmeldung beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) unter 0170 5484542 oder m.ernst@isuv.de erforderlich