Trennungen und Scheidungen haben wesentliche, teilweise überraschende steuerliche und erbrechtliche Auswirkungen für beide Ehegatten. Der Referent informiert über die gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteilsanspruch, Enterbung. Wird beispielsweise nach der Trennung kein Scheidungsantrag gestellt, so bleibt das gesetzliche Ehegattenerbrecht weiter bestehen. Eine gute Möglichkeit, einvernehmlich auch noch andere Dinge wie Rentenpunkte, Zugewinnausgleich oder eine Immobilie gerichtsfest zu regeln, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Ein erfahrener Fachanwalt und Experte für Familienrecht und Erbrecht informiert bei einem Präsenzvortrag