Wenn sich Eheleute das Jawort geben sagen sie auch ja zu Rechten und Pflichten. Ein zusätzlicher Ehe- und Partnervertrag ermöglicht individuelle, faire und einvernehmliche Vereinbarungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen. Sie schaffen Klarheit im Fall der Trennung und helfen, kostenintensive und zermürbende Auseinandersetzungen in einem Scheidungsverfahren oder bei Trennung zu verhindern. Wer jedoch bei einer Scheidung keinen Ehevertrag hat, kann sich noch außergerichtlich durch eine Scheidungsvereinbarung einigen – das schont Geld und Nerven. Dies ist besonders wichtig, wenn künftige gemeinsame Begegnungen mit den Kindern stattfinden.
Eine erfahrene Notarin informiert bei einer Onlineveranstaltung umfassend und anschaulich über Bedeutung, Inhalt und Form dieser Vereinbarungen, gibt rechtliche Hinweise, Tipps und beantwortet Fragen. Um eine Spende wird bei Teilnahme gebeten. E-Mail-Anmeldung zur Zusendung des Zugangslinks ist erforderlich an: p.hoffmann@ISUV.de