Nach einer Trennung und Scheidung geht es oft um Kindesunterhalt, aber auch um Trennungs-, nachehelichen oder Partnerunterhalt. Minderjährige Kinder haben grundsätzlich und vorrangig Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Eine erfahrene Rechtsanwältin (Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht) stellt am 17. Februar, 18 Uhr, bei einer Onlineveranstaltung vor, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsanspruch besteht und welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss (Selbstbehalt). Auch die Berechnung des Unterhalts, wann die Höhe geändert werden kann oder muss, welche Auskunftsrechte bestehen und wie lange Unterhalt zu zahlen ist, wird erklärt. Die Expertin informiert auch über die ab 1.1.2021 geänderten Unterhaltsbeträge für Kinder sowie zu Besonderheiten des Unterhaltsrechts aufgrund der Corona-Auswirkungen (z. B. bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit). Ferner gibt die Referentin rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen. Um eine Spende von 3 Euro (Kostenanteil) wird gebeten; Mitglieder frei.
Anmeldung bei Teilnahme per E-Mail an "M.Ernst@isuv.de" erforderlich.
Veranstalter: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst)