Mehr als 3 Millionen Paare ("nichteheliche Lebensgemeinschaften") haben sich in Deutschland für ein Zusammenleben ohne Trauschein entschieden. Dies kann mit hohem rechtlichen Risiko verbunden sein, denn für den Fall des Scheiterns dieser Lebensform ist die Rechtsprechung bislang nur zögerlich der gesellschaftlichen Entwicklung gefolgt. Eine erfahrene Magdeburger Fachanwältin für Erb- und Familienrecht informiert für den gemeinnützigen Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) über wichtige rechtliche Einzelheiten. Da spezielle gesetzliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften fehlen, gibt es im Falle einer Trennung nicht selten erhebliches Konfliktpotenzial zwischen den Beteiligten. So haben z. B. Hausratsteilung, Unterhalt, Vermögen, Immobilie, Schulden und Mietverhältnis bei Trennung erhebliche Bedeutung. Die Gerichte müssen dann im Streitfall oft wegen fehlender spezieller Rechtsgrundlagen unter Zuhilfenahme allgemeiner gesetzlicher Vorschriften diese Konflikte klären. Das kann mit erheblichem Prozessrisiko und hohen Kosten für die Beteiligten verbunden sein. Die Referentin verdeutlicht bei dieser öffentlichen Veranstaltung verständlich die rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Sie befasst sich anschaulich mit den oftmals nicht bekannten rechtlichen Regelungen, verweist auf Vor- und Nachteile eines Zusammenlebens ohne Trauschein und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Auch praktische Hinweise und Tipps werden gegeben sowie Fragen beantwortet. Anmeldung per E-Mail für die Übersendung des Zugangslinks ist erforderlich an: p.hoffmann@ISUV.de (Herr Hoffmann)
Zusammenleben ohne Trauschein ... oder besser heiraten?
bis
Online Beispielstraße 1, 39104 Magdeburg
Vortrag