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Corona-Verbote
Bei der Eindämmung der Corona-Pandemie folgt die Landesregierung Sachsen-Anhalt dem national einheitlichen Weg. Dabei gilt als oberste Regel für alle, unnötige Kontakte einzuschränken und die AHA-Regeln zu beachten.
Folgende Maßnahmen wurden für den Zeitrum vom 2.-30. November festgelegt:
- Treffen in der Öffentlichkeit von zehn Personen aus maximal zwei Haushalten
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, sind untersagt.
- Kitas, Schulen und Einzelhandel bleiben geöffnet.
- Profisport-Veranstaltungen sollen im November ohne Publikum stattfinden.
- Bars, Restaurants und Hotels müssen schließen. Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sind weiterhin erlaubt. Kantinen dürfen offen bleiben.
- Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater, Opernhäuser, Freizeitparks und Messen müssen schließen. Offen bleiben: Tierparks, Zoologische und Botanische Gärten, Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Bibliotheken und Archive, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
- Amateur- und Freizeitsport in Vereinen und auf öffentlichen Sportanlagen oder in Fitnessstudios ist untersagt. Individualsport, also alleine oder zu zweit joggen, ist erlaubt.
- Betriebe für Hygiene und Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios oder notwendige Behandlungen wie Physiotherapien dürfen weiterhin öffnen.
- private Reisen sind verboten, dazu gehören auch Besuche von Verwandten. Es wird ein Verbot touristischer Übernachtungsangebote geben. Unterkünfte für zwingend notwendige Dienstreisen dürfen aber angeboten werden.
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