© Peter Gercke
Verkehr am Alten Markt
Der öffentliche Personennahverkehr ist laut Gesetz ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge, denn er sichert die Mobilität der Menschen – und das zu allen Tages- und Jahreszeiten. Er sollte daher auch für alle Menschen unabhängig ihres Einkommens nutzbar sein. Für viele Magdeburger ist aber das „normale“ Monatsticket für 55 Euro schon lange nicht mehr finanzierbar. Seit Jahren herrschte deshalb Handlungsbedarf, denn die gehäuften Tarifsteigerungen haben besonders einkommensschwache Familien getroffen.
Schon seit Jahren haben sich Ratsfraktionen für ein solches Sozialticket stark gemacht. In diesem Frühjahr hat der Stadtrat dafür nun eine Pilotphase beschlossen, die zunächst bis zum 30. April 2027 läuft. Während dieses Zeitraums können Inhaber eines Stadtpasses (Otto-City-Card) eine persönliche Monatskarte für nur 19 Euro erwerben. Das Ticket gilt für beliebig viele Fahrten mit Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen und Regionalzügen. Im Leistungsumfang ist die kostenlose Mitnahme eines Fahrrades enthalten.
Für den Kauf müssen die Otto-City-Card und ein Personalausweis vorgelegt werden. Wer bereits einen Stadtpass besitzt, braucht keinen zusätzlichen Antrag auf das Sozialticket zu stellen. Anders als eine klassische Monatskarte kann das Sozialticket an einem frei gewählten Tag beginnen. Der Kauf ist bis zehn Tage vor dem ersten Gültigkeitstag möglich. Die Fahrkarte ist dabei personengebunden.
Anspruch auf den Stadtpass haben u.a. Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Kinder in Heimen oder bei Pflegeeltern können zum berechtigten Personenkreis gehören.
Keinen Anspruch haben Inhaber eines Schülertickets. Dazu zählen Schüler der Klassenstufen 1 bis 13 sowie Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung.
Ob das Sozialticket über den 30. April 2027 hinaus fortgeführt wird, hängt vom Ergebnis der Pilotphase ab. Sollte es danach dauerhaft eingeführt werden, soll das bisherige Guthaben ab dem 1. Mai 2027 entfallen. Deshalb ist diese Vergünstigung zunächst bis zum Ende der Erprobung am 30. April 2027 befristet.
