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Dr. Reiner Haseloff
Aufatmen in Sachsen-Anhalt! Heute Morgen beschloss die Landesregierung einstimmig neue Lockerung für Städte und Landkreise mit einer Inzidenz von unter 35 (über eine Dauer von mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen). Für Ministerpräsident Haseloff ist dies ein „großer Schritt zurück in die Normalität“. Folgende neue Regeln gelten ab dem 2. Juni bis voraussichtlich zum 29. Juni.
- Private Treffen sind mit bis zu zehn weitere Personen erlaubt. Die Anzahl der Haushalte ist dabei unerheblich.
- Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt. Zudem dürfen Gastronomiebetriebe auch über 22 Uhr hinaus öffnen.
- Im Einzelhandel entfällt die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung.
- Besuche von Theatern, Kinos, Konzerthäusern und großen Sportveranstaltungen sind im Innenbereich mit 250 Personen und im Freien mit 500 Personen möglich.
- Professionell organisierte Veranstaltungen sind im Innenbereich mit bis zu 100 Personen, im Außenbereich mit bis zu 250 Personen in Verbindung mit negativen Tests erlaubt.
- Orchester, Bands und Chöre dürfen Proben und Konzerte im Freien, sowie in hinreichend großen geschlossenen Räumen organisieren.
- Ferienlager und Jugendherbergen dürfen öffnen.
- Freizeit- und Spaßbäder dürfen öffnen. Es besteht eine Zugangsbeschränkung von einer Person je 20qm und eine Testpflicht. Die Testpflicht gilt nicht für Außenbereiche von Schwimm- und Freibädern.
- Trauerfeiern und Trauungen dürfen ohne Personenobergrenze im engsten Familien- und Freundeskreis stattfinden.
Bei allen genannten Zugangsbeschränkungen werden Genesene und Geimpfte nicht mit in die Personenobergrenze eingerechnet.
Wenn sich die Inzidenz weiter verbessert, sind auch weitere Lockerungen möglich. Genauso behält sich die Landesregierung aber auch vor, die Regeln wieder zu verschärfen, sollte die Inzidenz deutlich steigen.