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Der Stadtläufer
Auch in diesem Jahr findet der Magdeburger Weihnachtsmarkt statt. An gleicher Stelle und unter vergleichbaren Bedingungen, obwohl dies in der Bevölkerung durchaus umstritten war und vermeintliche Sicherheitsmängel es kurz vor der Eröffnung beinahe noch verhindert hätten. Dass es in dem unerträglichen Gezerre um die Zuständigkeiten nicht möglich war, innerhalb von elf Monaten ein genehmigungsfähiges Sicherheitskonzept zu erstellen, ist an Amateurhaftigkeit und Absurdität nicht zu überbieten. Dass das Stattfinden des Marktes an sich laut Landesverwaltungsamt ein „unnötiges Sicherheitsrisiko“ darstelle, das einer Genehmigung ebenso deutlich im Wege stehe wie ein Poller einem potentiellen Attentäter, überbietet es an Absurdität dann aber doch. Wer mit der Organisation einer öffentlichen Großveranstaltung ein „potentielles Anschlagsziel“ schafft, muss die Schuld dann eben bei sich selbst suchen, wenn ein Attentäter es erwählt. Oder aber verzichten.
Folgte man dieser kruden Logik, wären auch das Errichten der Twin Towers in New York oder die Herausgabe der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ wohl nicht genehmigungsfähig gewesen; jedenfalls dann nicht, wenn dafür unser Landesverwaltungsamt zuständig gewesen wäre. Dass Innenministerin Tamara Zieschang auch nach dem Gewürge um die Genehmigung weiterhin keinen Handlungs- oder Klärungsbedarf bei der Frage sieht, wie das Land den jeweiligen Veranstalter unterstützen könne, und zudem die Frage der Zuständigkeit für die Terrorabwehr zwischen Staat und Veranstalter weiter im Ungefähren belassen will, ist ohne jede Einschränkung ein veritabler Rücktrittsgrund. Denn die Veranstalter derart in Haftung zu nehmen, ist schlicht rechtswidrig – und ein Angriff auf die Demokratie.
Man sollte den Umstand, dass der Markt nun doch stattfindet, freilich weder als Triumph der Stadtgesellschaft über das Landesverwaltungsamt noch über den Attentäter feiern, der ja im Falle einer Absage sein Ziel vermeintlich erreicht habe, wie man allzu oft hört. So oft es zutreffen mag, dass islamistischer Terror darauf abzielt, den Kern unserer freiheitlichen Lebensweise zu treffen, liegt der Fall in Magdeburg denn wohl doch etwas anders, weil es sich hier schließlich gar nicht um islamistischen Terror handelt. Ohne den Ergebnissen des Prozesses gegen Taleb A. vorgreifen zu wollen, ist doch nicht davon auszugehen, dass er bei seinem Anschlag erreichen wollte, dass 2025 in Magdeburg kein Weihnachtsmarkt stattfinden kann. Der Mann hatte andere Ziele. Auch die hat er freilich verfehlt. Ihn permanent mit Islamisten in einen Topf zu werfen, geht dummerweise am Kern der Sache vorbei, so perfekt es auch in so manches Weltbild passen würde. Denn so gut wie in ein solches Weltbild hat er leider auch ins Stadtbild gepasst, schließlich war er legal im Land und schien perfekt integriert. Die Gefahr zu erkennen, die in einem solchen Menschen heranreift, kann wahrlich nicht Sache der Magdeburger Weihnachtsmarkt GmbH sein.
