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Das provisorische Gerichtsgebäude am Jerichower Platz, in dem der Prozess gegen den Weihnachtsmarkt-Attentäter Taleb A. stattfand, wird zu einer provisorischen Schwimmhalle, in der die erfolgreichen Leistungsschwimmer des SCM, die gerade erst mit 11 Medaillen von der Schwimm-EM in Paris zurückgekehrt sind, unter besseren Bedingungen trainieren können als in der Diesdorfer Straße, wo es nun also endlich wieder eine öffentliche Schwimmhalle gibt. Der Stadtratsbeschluss war allerdings höchst umstritten. Kritik wurde insbesondere von Hinterbliebenen des Attentats laut, die einen Brandbrief schrieben und eine Petition starteten, um die nun getroffene Entscheidung noch zu verhindern. Aus ihrer Sicht sei es gegenüber den Opfern „respektlos“, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen, da es für die Angehörigen der Opfer längst kein funktionaler Zweckbau, kein „gewöhnliches Gebäude“ mehr sei, sondern eine symbolische Bedeutung habe, die bei einer derart profanen Nachnutzung mit Füßen getreten werde. Die Entscheidung sei ein „großer Fehler“, ja geradezu „Wahnsinn“.
Es ist ja bei der Aufarbeitung des Geschehens, den schwierigen Diskussionen um den Weihnachtsmarkt im Folgejahr sowie alle weiteren öffentlichen Feste immer wieder betont worden, dass wir es als Stadtgesellschaft nicht zulassen dürften, dass es einem Attentäter gelänge, dass wir unsere freiheitliche Lebensweise verändern oder einschränken. Da ist die Umfunktionierung des Gerichtssaals zu einer Schwimmhalle doch eigentlich ein konsequenter Schritt, auch wenn die Halle ja keineswegs zu einem „Freizeitort“ wird. Denn beim Bundesstützpunkt Schwimmen wird nicht spaßig herumgeplanscht, sondern hart trainiert. Die Schwimmer verbringen dort nicht ihre Freizeit, sondern üben ihren Beruf aus.
Warum die Halle damit zu einem „Denkmal für den Täter“ wird, erschließt sich nur schwerlich. Er ist ja schließlich nicht freigesprochen worden. Außerdem ist der Mann ein Einzeltäter im erweiterten Wortsinn, denn seine Motive waren derart skurril und singulär, dass mit Sicherheit keine Heerscharen von Anhängern zu diesem vermeintlichen Denkmal pilgern würden; denn er hat nicht nur keine Fangemeinde, sondern auf der ganzen Welt vermutlich keinen einzigen Fan. Es sei denn, jemand glaubt, wie er selbst, tatsächlich, dass er als feministischer Aktivist gehandelt hat.
Das Zelt könnte also eher als Denkmal für die Rechtsstaatlichkeit dienen und ein Ensemble mit dem „Denkmal für das Magdeburger Recht“ bilden. Wie auch immer: eine Nachnutzung hätte es in jedem Fall erfahren – oder war es der Wille der Betroffenen, es niederzureißen und ein für allemal zu zerstören? Wenn dort nicht unsere Schwimmer schwömmen, würde dort jetzt vielleicht das Oktoberfest gefeiert – mit dem guten Gefühl, dass das den lebenslang Inhaftierten aber so richtig ärgern würde! Es könnten Rassehunde-Ausstellungen, Geflügel- oder Kaninchenzüchter-Wettbewerbe sein, die die Halle anmieten - da ist ein Schwimmzentrum doch nun wahrlich nicht die schlechteste Alternative. Dass das überall, aber eben nicht in Magdeburg stattfinden dürfe, ist kein ernstzunehmendes Argument.
