Corona-Beschränkungen für Sachsen-Anhalt mit Ausnahmen

BUND und Länder haben sich diese Woche auf Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Infektionszahlen geeinigt. Für Sachsen-Anhalt gibt es Ausnahmen.

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Bei der Eindämmung der Corona-Pandemie folgt die Landesregierung Sachsen-Anhalt dem national einheitlichen Weg. Dabei gilt als oberste Regel für alle, unnötige Kontakte einzuschränken und die AHA-Regeln zu beachten. 

Folgende Maßnahmen wurden für den Zeitrum vom 2.-30. November festgelegt:

Hier geht es zur neuen Verordnung und Fragen zu finanziellen Hilfen

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