Einzelhandel und Freizeitstätten auch betroffen

by

© Life-of-Pix via Pixabay

Nun gibt es auch große Einschnitte in das Leben von uns Magdeburgern. Ministerpräsident Dr. Rainer Haseloff hat, gemeinsam mit Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne, Wirtschaftsminister Armin Willingmann und Bildungsminister Marco Tullner, am Dienstagnachmittag bekanntgegeben, dass zur Eindämmung des Coronavirus folgende Institutionen schließen müssen

- Clubs und Diskotheken

- Einzelhändler (mit einigen Ausnahmen)

- Messen

- Ausstellungen

- Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen

- Theater, Kinos und Konzerthallen

- Bürgerhäuser und Jugendzentren

- Bibliotheken

- Zoos

- Schwimmbäder und Saunen

- Mensen an Universitäten und Hochschulen

- Bordelle

Auch Jahrmärkte und Volksfeste dürfen nicht stattfinden. Nicht genutzt werden dürfen zudem Kinderspielplätze.

Geöffnet bleiben dürfen:

- Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel

- Wochenmärkte

- Lieferdienste

- Apotheken und Drogerien

- Sanitätshäuser

- Tankstellen

- Banken und Sparkassen

- Poststellen

- Waschsalons

- Großhandelseinrichtungen

Des Weiteren wurden öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden untersagt. Für kleinere Veranstaltungen gelten gelten strenge Auflagen.

Diese Reglungen gelten ab dem 18. März erstmal bis einschließlich 19. April, also mehr als einen Monat. Haseloff ist sich bewusst, dass die " [..] verfügten Maßnahmen schmerzliche Einschnitte für das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt bedeutet." Allerdings hat man sich zu diesen Maßnahmen entschieden, da der Schutz der Bevölkerung an oberster Stelle stehe.

Back to topbutton