Das sind die wichtigsten Änderungen der StVO 2017

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Eigentlich sind Autofahrer schon seit den 1980er Jahren verpflichtet, auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren in Fahrtrichtung eine Rettungsgasse zu bilden. Und das nicht erst beim Eintreffen von Blaulicht, sondern sofort wenn der Verkehr stockt. In der Praxis klappt das selten, und überhaupt: Was genau bedeutet stockender Verkehr?

Zum 1. Januar wurde §11 der StVO geändert um für etwas mehr Klarheit zu sorgen. Die Gesetzesänderung heißt: die Rettungsgasse ist bei Schrittgeschwindigkeit und Stau zu bilden. Freigehalten werden muss die Durchfahrt zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen. Ein Gesetzentwurf sieht darüber hinaus drastische Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen für Unfallgaffer vor.

Dringend notwendig ist auch die Gesetzeserweiterung zum Handyverbot am Steuer, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen umfassen soll. Auch das Schreiben von Kurznachrichten ist dann offiziell verboten. Wer erwischt wird, für den wird’s dann richtig teuer, Autofahrer zahlen dann 100 Euro, Radfahrer 55 Euro.  

Auch illegale Autorennen stehen nun unter deutlich strengerer Strafe. Vorher drohten als Ordnungswidrigkeit 400 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Nach der Gesetzesänderung erwarten Teilnehmer an solchen Rennen neben Geldbußen sogar Haftstrafen von bis zu zwei Jahren, außerdem wird der Führerschein eingezogen.

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