Zum Umgang mit Feen

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Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz: Metawünschen ist verboten. Das weiß jeder, auch, wer nicht weiß, was „Meta“ bedeutet. Unsere Oma hieß übrigens Meta. Sie meinte, Meta sei ein Pferdename und war nicht glücklich damit. Hätte sie doch mal bei Wikipedia geschaut, um festzustellen, dass Frauen mit diesem Vornamen ausschließlich Wissenschaftlerinnen, Politikerinnen, Sportlerinnen, Frauenrechtlerinnen oder ähnlich wichtige Halbberühmtheiten sind und waren. Keine einzige Meta, die nicht irgendwas abgefahrenes macht. Krass! Im Grunde genommen gebührt Omi allein dafür ein Wikipediaeintrag als einzige Meta, die einfach nur Oma und Mutter war.

Aber ich will nicht abschweifen. Meta bedeutet als Vorsilbe „über“ und in unserem Falle heißt es, dass der Satz: „Du hast drei Wünsche frei“, nicht mit „ich wünsche mir, dass ich drei Wünsche habe“, beantwortet werden darf. Heißt: „Das Wort „Wunsch“ kommt nicht im Wunsch vor! So ist auch nicht überliefert, dass jemals eine Fee, ein Dschinn, Engel oder Flaschengeist einen Metawunsch erfüllt hätte. Ist auch klar – das könnte die Welt aus den Angeln heben. Ebenso wie Koppelwünsche. Also „ich wünsche mir ein Pferd, das in einem Haus steht und die Autoschlüssel von einem Ferrari im Maul hat.“ Nein! Sowas wird zurückgewiesen. Im besten Falle wird der zuerst genannte Wunsch erfüllt. Kommt darauf an, ob man einer guten Fee oder einem Dschinn begegnet ist, der nur auf Wunschfehler lauert.

Übrigens gibt es im gesamten Internet nicht einen Hinweis zu „Koppelwunsch“. Google liefert gerade mal drei unterschiedliche Ergebnisse. Davon haben zwei was mit Pferdekoppeln und eines mit Energiekopplung zu tun. Also nichts, nada, niente! Finden Sie mal ein Thema, zu dem es nichts im Internet gibt. Unmöglich! Ich glaube, ich bin da einem großen Ding auf der Spur. Hier wurde etwas weggewünscht ...

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