„Wir haben uns dies ganz und gar nicht leicht gemacht. Gemeinsam mit unseren Freunden vom Sanierungsverein Ravelin 2 e.V., Veranstalter der parallelen Magdeburger Festungstage, haben wir in den letzten Wochen bereits über alternative Veranstaltungsformate unter Einhaltung von Kontaktverbot und Hygienevorgaben nachgedacht“, sagt Vorstandssprecher Mirko Stage. Auch die Variante eines kleinen „Historischen Wochenmarktes“ ohne Kulturprogramm wurde bereits überlegt. Doch auch für diese Ideen können beide Vereine angesichts aktueller Regelungen die weiteren Vorbereitungen nicht fortsetzen.
Grundlage für diese Entscheidung ist die ab 20. April 2020 geltende „Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ des Landes Sachsen-Anhalt, die in § 2, Abs. 1 und § 24, Abs. 3 regelt, dass in Sachsen-Anhalt öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossen Räumen mit mehr als zwei Personen bis 31. August 2020 nicht stattfinden dürfen. Auch wenn die Landesregierung Anpassungen in Aussicht gestellt hat, werden diese zu spät kommen und eine ausreichende Organisation einer in wenigen Wochen stattfindenden Veranstaltung in einem rechtssicheren Rahmen nicht mehr zulassen.